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Ich geh mal eben Brötchen holen – Normal oder?

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Ich geh mal eben Brötchen holen – Normal oder?

Lucie möchte gerne an einem Theaterprojekt teilnehmen. Blöd nur, das sie da nicht alleine hinkommt. Die Haltestelle zum Aussteigen ist nicht barrierefrei, die davor und die danach übrigens auch nicht.

Lucie kann nicht mal eben ihre Nachbarsfreundin rausklingeln

Ins Restaurant kommen wir schon irgendwie rein, hintenrum oder mit Hilfe.
Aber die Toilette – Treppe runter …

Ich könnte jetzt noch so viel mehr Dinge schreiben …

Das neue Gesetz klingt erstmal nach „mehr Barrierefreiheit“, aber viele Menschen denken dabei automatisch: Problem gelöst. Dabei betrifft das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) vor allem bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen — nicht automatisch den ganz normalen Alltag.

* Ein Rathaus muss barrierefrei sein.
* Viele öffentliche Gebäude auch.
* Webseiten, Apps, Ticketautomaten oder Online-Dienste sollen künftig ebenfalls barrierefrei werden.

Aber:
Der spontane Kaffee beim Bäcker.
Das kleine Café mit einer Stufe.
Die Apotheke ohne automatische Tür.
Die Toilette im Restaurant.
Der Blumenladen.
Der Friseur.
Das Leben zwischen all den offiziellen Orten.
Genau dort entstehen oft die eigentlichen Barrieren.

Ein wichtiger Fakt dabei:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet vor allem öffentliche Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit. Für viele private Alltagsorte gelten diese Regeln bisher nur eingeschränkt oder gar nicht.
Und das BFSG erweitert zwar erstmals Pflichten für private Anbieter — aber hauptsächlich im digitalen Bereich. Also z. B.:
* Websites
* Apps
* Online-Shops
* Buchungssysteme
* Kartenzahlungsterminals
* digitale Dienstleistungen

Viele Menschen denken deshalb:
„Es gibt doch jetzt ein Gesetz.“
Aber:
Ein Gesetz bedeutet nicht automatisch Teilhabe im Alltag.

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Rampe.
Es geht um spontane Teilhabe.
Nicht vorher anrufen müssen.
Nicht hintenrum hereingebeten werden.
Nicht abhängig sein von fremder Hilfe.
Nicht überlegen müssen: Kommen wir da überhaupt rein?

Die gesetzliche Definition von Barrierefreiheit ist übrigens sehr stark formuliert:
Menschen sollen Orte „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzen können.

Genau dieser Satz eignet sich eigentlich perfekt als Kern.
Denn oft ist genau das eben noch nicht möglich.

Und wichtig: Von Barrierefreiheit profitieren nicht nur Rollstuhlfahrer:innen. Sondern auch:

* ältere Menschen
* Eltern mit Kinderwagen
* Menschen mit Verletzungen
* seh- oder hörbehinderte Menschen
* Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Erschöpfung

Die Aktion „Café im Rathaus“ macht also sichtbar:
Teilhabe endet nicht an der Tür eines Amtsgebäudes.
Sie beginnt dort, wo Alltag stattfindet.

Und vielleicht ist genau das der Punkt.
Barrierefreiheit ist kein Sonderthema.
Kein Zusatz. Kein »wenn es geht«.

Sie ist die leise Grundlage dafür, ob Alltag für alle Alltag sein darf.
Es geht nicht um Extra-Wege für manche. Sondern um Wege, die einfach da sind.
Für alle. Damit ein Satz wie
»Ich geh mal eben Brötchen holen«
wirklich für alle ein normaler Satz sein kann.
Nicht mutig.
Nicht organisiert.
Nicht begleitet.
Einfach nur: möglich.

Denn Teilhabe beginnt nicht dort, wo man besonders willkommen ist.
Sondern dort, wo niemand vorher fragen muss, ob es überhaupt geht.
Und vielleicht ist das die eigentliche Frage, die wir uns stellen sollten:
Wie viele kleine Selbstverständlichkeiten dürfen wir eigentlich noch »Ausnahmen« nennen, bevor wir merken, dass es keine Ausnahmen sind — sondern Lücken im System?

Barrierefreiheit ist keine Freundlichkeit.
Sie ist kein Entgegenkommen.
Sie ist ein Recht auf Alltag. 
Auf Spontaneität. 
Auf Dazugehören ohne Umweg.
Und vielleicht auch ein leiser Auftrag an uns alle:
Nicht zu akzeptieren, was einfach nur »schon immer so ist«.
Sondern Räume zu schaffen, in denen niemand mehr erklären muss, warum er dazugehören möchte.

Avatar sf | May 18, 2026

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